Bundesregierung beschließt Maßnahmen zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus
Zu den Maßnahmen gehören unter anderem:
- Verbesserte Förderung des zivilgesellschaftlichen Engagements für eine wehrhafte Demokratie,
- Neue Stellen und bessere Strukturen für mehr Schlagkraft der Sicherheitsbehörden,
- Verschärfung des Waffenrechts,
- Neue Straftatbestände für die Verbreitung von Feindeslisten,
- Meldepflicht für Provider und bessere Strafverfolgung bei Hass im Netz,
- Anstoß einer wissenschaftlichen Studie über Rassismus in der Gesellschaft,
- Starke Unterstützung von Opfern und deren Angehörigen,
- Mehr Prävention und Bildung.
In den vergangenen Jahren hat sich die zunehmende rechtsextremistische Bedrohung in einer Vielzahl rechtsextremistischer und rassistischer Straf- und Gewalttaten niedergeschlagen und in den schrecklichen Anschlägen von Halle und Hanau sowie dem Mord an Dr. Walter Lübcke traurige Höhepunkte gefunden. Allein im Jahr 2020 gab es insgesamt 23.604 rechtsextremistische Straftaten. All dies steht in fundamentalem Widerspruch zu unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung und einer offenen, pluralen und am Leitbild der Chancengerechtigkeit orientierten Gesellschaft. Die Bundesregierung betrachtet es als eine ihrer Kernaufgaben, dieser Entwicklung entgegenzutreten.
Unter anderem als Reaktion auf das rechtsextremistisch, rassistisch und islamfeindlich motivierte Attentat vom 19. Februar 2020 in Hanau, bei dem neun junge Menschen mit Einwanderungsgeschichte ermordet wurden, hat die Bundesregierung im März 2020 einen Kabinettausschuss zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus ins Leben gerufen.
Die Bundesregierung ist überzeugt, dass die Bekämpfung von Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus nur durch einen breiten Politikansatz gelingen kann, der den Erhalt und den Schutz unserer wehrhaften Demokratie ins Zentrum rückt. Zur Erfüllung dieser Kernaufgabe bedarf es neben einem starken Staat auch einer lebendigen Zivilgesellschaft mit starken Bürgerinnen und Bürgern, die extremistischem, antisemitischem oder rassistischem Gedankengut keinen Platz einräumen und diesem couragiert entgegentreten. Eine Politik gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus benötigt die Unterstützung der gesamten Gesellschaft und erfordert ausgeprägtes, unermüdliches und nachhaltiges zivilgesellschaftliches Engagement, aber auch konsequent handelnde, starke Sicherheitsbehörden.
Mitglieder des Ausschusses waren auf Ebene der Bundesregierung die Bundeskanzlerin, der Bundesinnenminister als Beauftragter Vorsitzender, der Bundesfinanzminister, der Außenminister, die Bundesjustizministerin, die Verteidigungsministerin, die Bundesfamilienministerin, die Bundesbildungsministerin, der Chef des Bundeskanzleramtes, die Integrationsbeauftragte, die Kulturstaatsministerin und der Regierungssprecher.
Der von der Bundesregierung beschlossene Abschlussbericht des Kabinettausschusses zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus ist unter folgendem Link abrufbar: www.bmi.bund.de/ka-rechtsextremismus