Neue Ausschreibung im Bundesprogramm "Zusammenhalt durch Teilhabe"
Vereine und Verbände stehen - wie auch andere Bereiche der Gesellschaft - vor der Aufgabe, Demokratie zu stärken und diskriminierende und demokratiefeindliche Verhaltensweisen zu bearbeiten. Dies gilt insbesondere für ihr Wirken in ländlichen, strukturschwachen Räumen, in denen der Zugang zu Beratungs- und Austauschmöglichkeiten nicht selbstverständlich ist und antidemokratische Einstellungen nicht ohne weiteres durch eine vernetzte und sichtbare Zivilgesellschaft thematisiert und bearbeitet werden können.
Mit der neuen Ausschreibung für den Programmbereich 1 „Demokratische Praxis in Vereinen und Verbänden stärken“ des Bundesprogramms „Zusammenhalt durch Teilhabe“ (Z:T) sollen Vereine und Verbände darin gestärkt werden, engagierte Ehren- und Hauptamtlichen für das für das Erkennen antidemokratischer Haltungen fit zu machen, die eigenen Strukturen teilhabeorientiert zu gestalten und Demokratieberatung im Konfliktfall vor Ort anbieten zu können.
Anträge können bis zum 28. Juni 2021 bei der Regiestelle des Bundesprogramms „Zusammenhalt durch Teilhabe“ gestellt werden.
Antragsberechtigt sind landesweit tätige gemeinnützige Vereine und Verbände in Deutschland. Verbände, die sich bereits in der laufenden Förderung durch das Bundesprogramm Zusammenhalt durch Teilhabe befinden, sind nicht erneut antragsberechtigt.
Nähere Informationen und die Antragsunterlagen finden Sie unter http://www.zusammenhalt-durch-teilhabe.de/foerderung/
Eine allgemeine Informationsveranstaltung zur Antragsstellung findet am 01.06.21 um 14:00 über die Plattform Zoom statt. Bei Interesse an der Veranstaltung wenden sie sich bitte mit einer E-Mail an die Regiestelle des Bundesprogramms „Zusammenhalt durch Teilhabe“ (regiestelle(at)bpb.de).