Ausschreibung: politische Bildung im Jugendstrafvollzug
Politische Bildung darf auch vor Gefängnistüren keinen Halt machen. Das Jugendgerichtsgesetzsieht Maßnahmen zur Erziehung und Fortbildung in Jugendstrafanstalten als zentrales Mittel vor, um der Gefahr von Straftaten nach der Haft präventiv zu begegnen. Das betrifft nicht allein die formale Schul- und Berufsausbildung, sondern meint auch Projekte der politischen Bildung. Hierfür sucht die bpb neue, innovative Ansätze der Vermittlung.
Träger mit Erfahrung auf dem Gebiet der non-formalen Bildung in Jugendstrafanstalten können sich ab sofort mit eigenen Formaten bewerben. Gefördert werden im Rahmen der Ausschreibung fünf bis sieben Projekte mit einer Zuwendung in Höhe von je 30.000 Euro bis 60.000 Euro. Die Förderlaufzeit beträgt ein Jahr und beginnt frühestens ab dem 1. September 2020.
Auf einen Blick:
Ausschreibung: politische Bildung im Jugendstrafvollzug
Förderlaufzeit: 12 Monate, frühestens ab dem 1. September 2020
Bewerbungsfrist: 30. Juni 2020
Das Antragsformular und weitere Informationen zur Ausschreibung finden Sie unter www.bpb.de/307344
Kontakt für inhaltliche Rückfragen:
Bundeszentrale für politische Bildung/bpb
Mariana Fenske
Adenauerallee 131a
53113 Bonn
Tel +49 (0)228 99515-5
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